Selbstverteidigung für Frauen

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Fühlen Sie sich sicherer! Lernen Sie effektive Selbstverteidigung für Frauen. Ab 10 Jahren!

Angstfrei durch den Alltag! ❌ Schluss mit dem Gefühl der Ohnmacht. Mit unserem Anti-Terror-Streetfighting-Kurs erlernen Sie einfache, aber hochwirksame Techniken, um sich in gefährlichen Situationen zu verteidigen. 

Realistische Szenarien: Wir trainieren für den Ernstfall. 

Psychologische Aspekte: Lernen Sie, Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. 

Selbstbewusstsein stärken: Mehr Selbstvertrauen für ein sichereres Leben. Melden Sie sich jetzt zu einem kostenlosen Probetraining an!

§ 32 StGB – Notwehr:
1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 StGB – Notwehrüberschreitung:
1) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird
er nicht bestraft

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